Landgericht Frankfurt weist Klage des Immobilienverbandes IVD gegen iMakler ab
Wirtschaftsnews, Property-magazine.de, Artikel vom 06.03.09
Im Verkündungstermin hat das Landgericht Frankfurt die Klage des Landesverbandes Nord des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) gegen iMakler GmbH aus Bad Soden/Taunus in allen Punkten abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Gericht stärkt mit der Klageabweisung den Wettbewerb auf dem Markt der Immobilienvermittlung und damit die Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers.
Der IVD wollte der iMakler GmbH gerichtlich untersagen lassen, die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistung bei der Vermittlung von Wohnimmobilien als Maklertätigkeit zu bezeichnen. Damit wollte der IVD in erster Linie sein traditionelles Geschäftsmodell gerichtlich schützen lassen. Das Gericht folgt diesem Ansinnen nicht. Es sieht die Bezeichnung als „Makler“ als nicht schützenswert an und kann eine mögliche Irreführung des Verbrauchers nicht erkennen. Das Gericht billigt dem Verbraucher sehr viel mehr Entscheidungsfähigkeit zu, als der Maklerverband ihm zugestehen wollte.
Harald Blumenauer, Geschäftsführer der iMakler GmbH, erklärte zur Entscheidung des Gerichts: „Natürlich freue ich mich über die eindeutige Entscheidung des Gerichts. Die Wahlmöglichkeiten des mündigen Verbrauchers werden damit deutlich gestärkt und der Provisionsmakler wird nicht zu einer gesetzlich schutzwürdigen Gattung erklärt. Das Gericht habe mit seiner Klageabweisung deutlich gemacht, dass auch der traditionelle Immobilienmakler sich dem Wettbewerb mit innovativen Modellen stellen müsse.“
